Die EU-Kommission hat am 24. Mai 2023 ihre Retail Investment Strategy (RIS) veröffentlicht. Diese enthält vor allem Änderungen an der MiFID-II- und der PRIIPs-Verordnung.
Es werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die in dieser Form das Wertpapiergeschäft auf Emittenten- und Vertriebsseite erheblich erschweren können. So wird ein Provisionsverbot für Dienstleistungen vorgesehen, das auch das in Deutschland weit verbreitete beratungsfreie Geschäft umfasst. Ferner soll der Product-Governance-Prozess auch die Werthaltigkeit eines Finanzinstrumentes mitberücksichtigen (Value for Money), was zu weiteren Aufwänden insbesondere bei Emittenten führt.
Generell fehlt der eigentlich angekündigte Fokus auf eine kritische Durchsicht der genannten Regelwerke, um den Zugang zum Kapitalmarkt für Anleger wieder attraktiver zu gestalten.
In dieser Legislaturperiode wird der Trilog zur RIS nicht mehr beginnen, gleichwohl könnte das Dossier dann gegen Ende des Jahres (nach den EU-Wahlen) direkt fortgeführt werden. Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hat im März bereits einige Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag verabschiedet. So wird erfreulicherweise kein partielles Provisionsverbot mehr vorgesehen, wogegen wir uns verstärkt eingesetzt hatten.
Wir werden weiterhin die Vorgaben zu Value for Money sehr kritisch begleiten.