Die Echtzeitüberweisung wirft auch nach Inkrafttreten Fragen auf

Das EU-Gesetz zur Echtzeitzahlung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 8. April 2024 in Kraft. Danach müssen Zahlungsdienstleister wie Banken, Zahlungs- und E-Geld-Institute ihren Kunden die Echtzeitüberweisung anbieten, sofern sie ihren Kunden auch die reguläre Überweisung ermöglichen.

Die Einführung erfolgt im Wesentlichen in drei Stufen:

→ 9. Januar 2025
- Empfangen der Echtzeitzahlung ermöglichen
- Deckelung der Entgelte für Echtzeitzahlung auf das Niveau der Überweisung
- Prüfung gegen Embargo-Listen der EU

→ 9. April 2025
- Jährliche Berichte über Entgelte und Transaktionen

→ 9. Oktober 2025
- Senden der Echtzeitzahlung anbieten
- Empfänger überprüfen (Abgleich von IBAN und Name, Verification of Payee [VOP]) Viele Fragen sind offen.

Beispielsweise wie außerhalb der Geschäftszeiten innerhalb von 10 Sekunden Währungen umgerechnet werden können. Der Abgleich von IBAN und Name wird im European Payment Council (EPC) spezifiziert und soll Ende 2024 bereitstehen. Jedoch wirft die technische Umsetzung viele Fragen auf.

Wir haben rechtliche Fragen an die EU-Kommission gesendet, die diese sammelt und in einer FAQ-Liste veröffentlichen möchte. Technische Fragen werden wir auf nationaler und europäischer Ebene diskutieren. Anfang Mai 2024 möchte das BMF ein deutsches Begleitgesetz entwerfen und veröffentlichen, das hoffentlich einige rechtliche Fragen klärt.