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Erster Satz der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)
Die EU-Kommission hat den Entwurf einer DVO für den ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Die Berichtspflichten stehen unter dem Vorbehalt der Wesentlichkeit mit Ausnahme des ESRS 2 „General Disclosures“. Ausgewählte Informationen können freiwillig berichtet werden. Zudem sollen Übergangsbestimmungen zur Anwendung kommen. Nach der Finalisierung der Vorgaben wird auch die technische Taxonomie für die Digitalisierung der CSRD-Nachhaltigkeitsinformationen in Lageberichten konsultiert.