- Einigung auf Entwicklung eines festen Fahrplans zur gemeinsamen Entgeltreform, Parallelität der Verhandlungsstränge „Entgeltreform“ und „Gehalt“ angestrebt
- Reform soll innerhalb des ersten Halbjahres 2022 abgeschlossen sein, beim Gehalt ist frühere Einigung möglich
- Gewerkschaften nehmen weder das Arbeitgeberangebot einer sofortigen Entgelterhöhung für Nachwuchskräfte noch einer spürbaren Einmalzahlung für die Beschäftigten an
Berlin – Im dritten Verhandlungstermin der Tarifgespräche im öffentlichen Bankgewerbe haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf verständigt, bis zur nächsten Runde am 19. November 2021 gemeinsam einen festen Fahrplan für die Reform des veralteten Tarifentgeltsystems zu entwickeln. Als Zielmarke soll dieser Fahrplan die erfolgreiche Erarbeitung eines modernen Entgeltsystems im ersten Halbjahr 2022 festschreiben. Die Gespräche zu Gehaltsanpassungen sollen parallel geführt werden, dabei ist eine frühere Einigung möglich.
Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: „Die von den Gewerkschaften geforderte Entkopplung der Reform des Entgeltsystems von den Gehaltsgesprächen hielten wir nicht für richtig – wir wollen gute Verhandlungsergebnisse aber nicht aus Prinzip blockieren. Die nun gewählte Option, bei der wir im weiteren Verlauf der Tarifgespräche eine Parallelität der Verhandlungsstränge anstreben, bringt uns unserem Ziel ebenso konsequent näher. Wir begrüßen das heutige klare Bekenntnis der Gewerkschaften zur notwendigen Entgeltreform.“
Gleichzeitig haben die Gewerkschaften das Arbeitgeberangebot für eine sofortige Gehaltserhöhung für Nachwuchskräfte und die Integration des Themas in den jüngst erfolgreich vereinbarten Nachwuchskräftetarifvertrag nicht angenommen. Die Gespräche zu diesem Thema sollen beim nächsten Termin im November 2021 fortgeführt werden. Auch eine spürbare Einmalzahlung für die Beschäftigten wurde von Arbeitgeberseite auf den Tisch gelegt, wurde aber seitens der Gewerkschaften nicht weiterverhandelt.
Dr. Ulrich Theileis, Stv. Verhandlungsführer der öffentlichen Banken, ergänzt: „Für die Nachwuchskräfte haben wir heute ein Gehaltsangebot auf den Tisch gelegt, das es in diesem Umfang bisher noch nicht gab und unser Bekenntnis für Gewinnung und Bindung von jungen Mitarbeitenden mit einem Gehaltsplus von fast 10 Prozent in zwei Schritten unterstreicht. Wir hoffen, dass wir beim nächsten Verhandlungstermin zu einer guten Einigung kommen – nur so werden wir der gemeinsamen Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in den Instituten gerecht.“
Dominik Lamminger, VÖB-Geschäftsführer: „Die dritte Verhandlungsrunde hat erneut deutlich gemacht, dass eine Grundvoraussetzung für konstruktive Tarifverhandlungen Dialogbereitschaft auf beiden Seiten ist. Heute haben wir einen Fahrplan für die nächsten Meilensteine bei der Reform des Entgeltsystems ins Auge gefasst und ich bin zuversichtlich, dass wir hier gut vorankommen werden. Das gilt auch für das Thema Nachwuchskräfteentgelt.“
Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken
Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.
Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.