- Seit Anfang des Jahres liegt abschlussfähiges Angebot der Arbeitgeber auf dem Tisch, das im Gesamtvolumen die Forderungen der Gewerkschaften sogar übersteigt
- Zügige Einigung mit den Gewerkschaften bleibt Ziel der Arbeitgeber
Berlin – Vor dem sechsten Verhandlungstermin der Tarifgespräche im öffentlichen Bankgewerbe am 31.3.2022 in Frankfurt am Main betonen die Arbeitgeber, dass es nun zügig zu einer guten Einigung für die mehr als 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen muss.
Seit Januar liegt den Gewerkschaften dafür ein sehr gutes und abschlussfähiges Gehaltsangebot vor. Das Paket besteht aus einer Corona-Sonderzahlung in Höhe von 750 Euro, einer Gehaltserhöhung um 3 Prozent zum 1.11.2022, zwei Sonderurlaubstagen im Jahr 2023 und einer Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde zum 1.1.2024.
Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: „Die Beschäftigten warten schon viel zu lange auf einen Tarifabschluss. Als Arbeitgeber haben wir unsere Einigungsbereitschaft mehr als deutlich gemacht. So übersteigt unser Gehaltsangebot im Gesamtvolumen die Forderungen der Gewerkschaften deutlich. Damit haben wir uns beim Thema Gehalt und den monetären Forderungen maximal auf die Gewerkschaften zubewegt. Doch ver.di und DBV haben das sehr gute Angebot abgelehnt und rücken nun verstärkt und singulär das Thema Inflation in den Mittelpunkt. Dabei wird jedoch ausgeblendet, dass Banken die höheren Kosten nicht einfach an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben können. Eine Lohnanpassung, allein basierend auf der aktuellen Inflation, würde das Geschäftsmodell der Banken und damit auch die Arbeitsplätze in den öffentlichen Banken gefährden.“
Nach der Ablehnung der Gewerkschaften hat ein Großteil der Institute auf Empfehlung des Arbeitgeberverbandes die 750 Euro-Corona-Prämie im Vorgriff auf eine Tarifeinigung bereits ausgezahlt. Dominik Lamminger, VÖB-Geschäftsführer: „Als Arbeitgeber ist es uns wichtig, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht unter dem ausbleibenden Abschluss leiden. Die 750 Euro kamen in den meisten Fällen ohne Abgaben bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Trotzdem bleibt eine umfassende und gute Einigung mit den Gewerkschaften weiterhin unser Ziel. Für eine gute Zukunft des Flächentarifvertrages braucht es Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten.“
Gunar Feth abschließend: „Dass wir mit den Gewerkschaften gemeinsam zukunftsweisende Ergebnisse erzielen können, haben wir bei den Nachwuchskräften bereits bewiesen. In der nächsten Runde der Tarifverhandlungen müssen wir nun zu einem guten und umfassenden Ergebnis für die Beschäftigten kommen. Als Sozialpartner stehen wir hier gemeinsam mit den Gewerkschaften in der Verantwortung. Die Grundlagen dafür haben wir mit unserem abschlussfähigen Gehaltspaket gelegt.“
Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken
Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.
Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.