Banken und Sparkassen sind im Rahmen der zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) verpflichtet, ab dem 14.September 2019 Drittdienstleistern einen Zugang zu Zahlungsverkehrskonten bereitzustellen. Der europäische Gesetzgeber will mit der Regulierung zu Kontoschnittstellen den Wettbewerb im Zahlungsverkehr fördern und zugleich einen geregelten Kontozugriff für Kunden über Drittdienstleister schaffen. Banken und Sparkassen haben hierzu spezielle Schnittstellen implementiert (PSD2 API) und diese in den vergangenen drei Monaten mit entsprechenden Anbietern getestet. Insgesamt zieht die Deutsche Kreditwirtschaft aus den Tests zu Kontoschnittstellen für Drittdienstleister ein positives Fazit.
Mit einigen Anbietern konnten sehr intensive Tests durchgeführt werden, auch wenn im Vorfeld seitens der Banken und Sparkassen eine deutlich höhere Beteiligung von Drittanbietern erwartet wurde. Bemerkenswert ist, dass insbesondere neue Anbieter mit Kreditinstituten getestet haben, die bislang noch gar nicht auf dem Markt vertreten sind.
Die ersten Banken und Sparkassen haben nun bereits ihre Schnittstellen in einen vorgezogenen Produktionsbetrieb übernommen, also „live geschaltet“, um diese unter realen Bedingungen proben zu können. Die deutsche Kreditwirtschaft hofft darauf, dass sich zahlreiche Drittanbieter an diesem vorgezogenen Produktionsbetrieb beteiligen. So kann ein erfolgreicher Übergang zum 14. September 2019 ermöglicht werden.
Unter Drittdiensten werden Finanzdienstleister verstanden, die für ihre Angebote Bankinfrastrukturen nutzen, ohne diese selbst bereitzustellen.
Drittdienstleister können z.B. Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste oder Kartenausgebedienste sein.