- Anpassungen für Förderbanken beim Risikoreduzierungsgesetz nötig
- VÖB fordert insbesondere Verzicht auf Einstufung von Förderbanken als „bedeutend“, Abstufung des Financial Reportings nach Institutsgröße und Verzicht auf Offenlegungsanforderungen und Vergütungsauflagen
- Anpassungen helfen den Förderbanken, auch zukünftig Stabilitätsanker insbesondere in Krisenzeiten zu sein
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Risikoreduzierungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fordert der VÖB nachdrücklich punktuelle Anpassungen für deutsche Förderbanken. Förderbanken sollen demnach nicht als „bedeutend“ oder „systemrelevant“ eingestuft werden können. Zudem schlägt der VÖB vor, den Umfang des Financial Reportings nach Institutsgröße abzustufen und auf Offenlegungsanforderungen und Vergütungsauflagen zu verzichten.
VÖB-Hauptgeschäftsführerin Iris Bethge-Krauß: „Die deutschen Förderbanken haben sich nicht nur in der Corona-Krise, sondern auch in der Finanzmarktkrise vor zehn Jahren als unverzichtbarer Stabilitätsanker erwiesen. Nachdem der EU-Gesetzgeber die Förderbanken von der unmittelbaren Geltung des EU-Rechts entkoppelt hat, besteht mit dem Risikoreduzierungsgesetz die Möglichkeit, für die Förderbanken passgenaue nationale Anforderungen zu schaffen. Der deutsche Gesetzgeber sollte den bestehenden Handlungsspielraum vollständig nutzen und auf Anforderungen verzichten, die vor dem Hintergrund des besonderen Geschäftsmodells und der Eigentümerhaftung der Förderbanken nicht zwingend oder mit Blick auf die Größe der Förderbank nicht angemessen erscheinen.“
Der VÖB betont, dass Förderbanken bei der Erfüllung ihres öffentlichen Förderauftrags nicht unnötig geschwächt werden dürfen. Sie erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben und sind zentrale Akteure bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.