„Wir begrüßen, dass der Deutsche Bundestag in einigen wichtigen Punkten ein ‚gold plating‘ bei der Umsetzung des EU-Bankenpakets verhindert hat. So können Wettbewerbsnachteile für deutsche Banken und Sparkassen vermieden werden“, erklärt Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft. Mit der heutigen Verabschiedung des Risikoreduzierungsgesetzes werden wesentliche Teile des EU-Bankenpakets in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz kann nunmehr fristgerecht zum Jahresende in Kraft treten.
Gleichwohl bestehen manche der vorgetragenen Kritikpunkte fort, insbesondere im Bereich der Organkredite oder bei der Ausweitung der Mindeststückelung auf Eigenmittelinstrumente. Damit geht das Gesetz bewusst über die europäischen Vorgaben hinaus. „Hier hätten wir uns weitergehende Korrekturen gewünscht“, so Hofmann.