Deutsche Kreditwirtschaft lehnt Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ab

Die deutschen Banken und Sparkassen unterstützen das Ziel, Steuerflucht und missbräuchliche Steuergestaltungen zu bekämpfen. Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für die Einführung einer Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen dient der Umsetzung der am 25. Juni 2018 in Kraft getretenen Richtlinie zur Änderung der EU-Amtshilfe-Richtlinie zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (sog. DAC6) in den Mitgliedstaaten. Intermediäre (und Steuerpflichtige) werden zur Meldung bestimmter legaler, aber unerwünschter Steuergestaltungen verpflichtet. Intermediäre können neben Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe sowie Wirtschaftsprüfern, insbesondere auch Kreditinstitute und Finanzdienstleister sein.

Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) geht die geplante Anzeigepflicht für Steuergestaltungen aber zu weit und ist in dieser Form strikt abzulehnen. Sie würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zu neuer Bürokratie führen. Laut DK fehlen insbesondere eindeutige Definitionen der zu meldenden Sachverhalte.

Zudem dürfen Standardgeschäfte der Kreditinstitute, wie etwa der Zahlungsverkehr, das Depotgeschäft sowie damit einhergehende Wertpapiergeschäfte, nicht unter die Meldetatbestände fallen. Das Gleiche muss für den gesamten Bereich des Online-Banking sowie für andere Geschäfte gelten, mit denen keine Beratung verbunden ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass massenhaft unbedenkliche Fälle erfasst werden und es zu einer Flut von „irrelevanten“ Meldungen kommt.

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