DK: Anwendungsstart des Delegierten Rechtsaktes der Taxonomie-Verordnung verschieben

DK: Anwendungsstart des Delegierten Rechtsaktes der Taxonomie-Verordnung verschieben

  • DK unterstützt Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft
  • Klare Kriterien erforderlich
  • Regulatorische Vorgaben kamen mit Verzögerung

Berlin, 21. April 2021 – Die Europäische Kommission hat heute den delegierten Rechtsakt veröffentlicht, der die ersten beiden ökologischen Nachhaltigkeitsziele der Taxonomie-Verordnung konkretisiert. Dieser war bereits für Ende 2020 angekündigt. Die nun festgelegten technischen Kriterien bestimmen, wann eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet.

„Der heute vorgelegte delegierte Rechtsakt ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einem einheitlichen europäischen Verständnis von Nachhaltigkeit. Mit den nun festgelegten Kriterien und Messwerten besteht einerseits mehr Klarheit zu zentralen Umsetzungsfragen der ökologischen Nachhaltigkeit, andererseits aber angesichts ihrer zu hohen Komplexität eine riesige Herausforderung für die Anwender der Taxonomie. Deshalb benötigen Realwirtschaft und Finanzwirtschaft eine Taxonomie mit technischen Screening-Kriterien, die klar, schlank und einfach in der Praxis anwendbar sein sollten“, so Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in diesem Jahr.

Die DK unterstützt den Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Die ehrgeizigen Zeitpläne der europäischen Sustainable-Finance Agenda stellen jedoch Banken und Sparkassen in Anbetracht zu kurzer Umsetzungsfristen vor hohe Hürden. Der finale Entwurf des delegierten Rechtsakts einschließlich Anlagen erschwert aufgrund seines Umfangs und seiner Komplexität mit zahlreichen Querverweisen die Verständlichkeit und vor allem die Anwendbarkeit. Aufgrund der Verzögerung bei der Ausarbeitung des heute vorgelegten delegierten Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung und der hohen Komplexität plädiert die DK für einen späteren Anwendungszeitpunkt als den bisher vorgesehenen 1. Januar 2022 – denkbar wäre die Verschiebung der Berichts- und Transparenzpflichten nach Artikel 5 bis 8 Taxonomie-Verordnung um ein Jahr.

Für Banken und Sparkassen ist die Prüfung der technischen Bewertungskriterien herausfordernd. Schwierig gestaltet sich zudem der ebenfalls erforderliche Nachweis, dass eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität andere Umweltziele nicht negativ beeinträchtigt (Do no significant harm-Kriterien).

Der hohe Anspruch der Taxonomie wird anfangs dazu führen, dass nur wenige Aktivitäten als nachhaltig klassifiziert werden können, obwohl sie wesentliche Bewertungskriterien erfüllen. Damit in den Berichten nach Artikel 8 Taxonomie-Verordnung kein falsches Bild erzeugt wird, ist es aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft sinnvoll, differenzierter vorzugehen. Die aktuell diskutierte Green Asset Ratio könnte sich in einem ersten Schritt auf die technischen Bewertungskriterien und in einem zweiten Schritt dann auf alle Kriterien beziehen. Das würde die Vergleichbarkeit der vorgeschlagenen Kennzahl für Kreditinstitute erhöhen und damit die Anwendbarkeit verbessern.

Die DK regt zudem an, dass die EU Kommission mehr Klarheit und Unterstützung für die Anwendung der Taxonomie schafft. „Zur Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit werden vor allem nachhaltige Projekte und Investitionen der Realwirtschaft gebraucht. Es darf nicht sein, dass eine Umsetzung der Taxonomie für die meisten Unternehmen – und insbesondere für den Mittelstand - nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Letztendlich müssen alle Unternehmen verstehen, welche Aktivitäten als grün gelten, um den Stein ins Rollen zu bringen“, so DSGV-Präsident Helmut Schleweis für die DK.

 

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