Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende Dezember 2020 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vorgelegt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben, den „Grauen Kapitalmarkt“ strenger zu regulieren. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, den Anlegerschutz zu verbessern“, kommentiert Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der in diesem Jahr Federführer der DK ist.
Besonders positiv sind die Vorschläge zur Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen Dritten wie etwa Anwälte oder Wirtschaftsprüfer, die die Verwendung der Mittel prüfen. Das Ergebnis muss veröffentlicht werden. Dies stärkt das Vertrauen in den Finanzmarkt und schützt Anleger künftig besser vor unseriösen Anbietern oder Investmentangeboten. Auch den Vertrieb von Vermögensanlagen nur durch Intermediäre wie Vermittler und Berater erfolgen zu lassen, ist nach Ansicht der DK ein Schritt in die richtige Richtung.
Kritisch sieht die DK allerdings nach wie vor die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler. Im Interesse des Anlegerschutzes sollte die Aufsicht endlich auf die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden.
Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes ist hier im Online-Angebot des Bundesfinanzministeriums abrufbar.