Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) zeigt sich überrascht über das Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass viele der nun neuen Schnittstellen bislang noch nicht genehmigungsfähig seien.
Die BaFin hat nun mitgeteilt, dass sie zahlreiche Hinweise auf Schwierigkeiten bei der erfolgreichen Migration auf die neuen Zugangsschnittstellen erhalten habe. Gleichzeitig betont sie aber, dass die Gründe vielfältig erschienen und weder den kontoführenden Zahlungsdienstleistern noch den Drittdienstleistern anzulasten seien.
Die Banken und Sparkassen stellen erneut klar, dass sie ihre Vorbereitungen nahezu erfolgreich abgeschlossen haben, um die neuen PSD2-konformen Schnittstellen bereitzustellen – trotz eines ausgesprochen engen Zeitrahmens, den die Aufsicht ihnen vorgegeben hat. Zudem sind die deutschen Banken und Sparkassen erstaunt, dass vier Wochen vor dem Stichtag von der Aufsicht neue Anforderungen an die Schnittstellen gestellt werden.
Europaweit sind Kreditinstitute aufgrund der Umsetzung der Zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) gesetzlich verpflichtet, von der Bankaufsicht beaufsichtigten Drittdienstleistern ab dem 14. September 2019 einen kontrollierten Zugang zu Zahlungsverkehrskonten zu ermöglichen, wenn der jeweilige Kunde dies ausdrücklich möchte. Über diese Schnittstelle können Drittdienstleister im Auftrag der Kunden auf deren Zahlungsverkehrskonten zugreifen, beispielsweise zum Kontoinformationsabruf und zur Zahlungsauslösung. Zur Erfüllung dieser Vorgaben, haben die meisten Banken und Sparkassen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Drittdienstleister spezielle neue Schnittstellen (APIs) geschaffen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft wird sich an den avisierten Workshops konstruktiv beteiligen, um einen möglichst reibungslosen Übergang auf die neuen Schnittstellen zu ermöglichen und appelliert an alle Markteilnehmer sich in diesem Geiste schnell zusammenzufinden.
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