Am heutigen Beschluss des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlamentes (ECON) zum sogenannten Risikovorsorgemechanismus sieht die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) Verbesserungsbedarf. Die Regelungen für notleidende Kredite (NPL) müssen schlanker und effektiver ausgestaltet werden.
Die DK unterstützt grundsätzlich die Intention des ECON-Ausschusses zum Abbau von notleidenden Krediten. Die heute verabschiedete Regelung („NPL-Backstop“) ist aber als wenig zielführend anzusehen, weil für Kreditinstitute mit niedrigen NPL-Quoten der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Die DK plädiert aus diesem Grund für eine Differenzierung der Regelungen zwischen Banken und Sparkassen mit hohen und niedrigen NPL-Beständen.
Die bislang zu pauschalen Vorgaben setzen zudem Fehlanreize, notleidende Kredite möglichst schnell aus den Bankbilanzen zu entfernen und an darauf spezialisierte Abwickler oder sonstige Investoren (zum Beispiel Hedgefonds) zu verkaufen, anstatt eine einvernehmliche Sanierung mit dem Kreditnehmer zu erzielen.