Am 26. Januar 2021 hat die EU-Kommission ihre angekündigte Konsultation zur Überarbeitung der Rahmenwerke für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung gestartet. Bereits im November 2020 hatte die EU-Kommission avisiert, bis Ende 2021 Vorschläge zur Überarbeitung der Abwicklungsrichtlinie (BRRD), der Verordnung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) sowie der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) vorlegen zu wollen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das von der EU-Kommission verfolgte Ziel einer weiteren Stärkung des Krisenmanagements für Banken. Nicht erst seit der Finanzkrise hat die DK die Bedeutung der Finanzmarktstabilität für die Europäische Union immer wieder hervorgehoben. Den in Deutschland seit Jahrzehnten bestehenden und bewährten Einlagensicherungs- und Institutssicherungssystemen kommt dabei eine elementare Rolle zu.
Angesichts des von der EU-Kommission verfolgten Zieles der Finanzstabilität sollten gerade in der aktuellen – von der Corona-Pandemie geprägten – wirtschaftlichen Situation Verbesserungen am Krisenmanagement mit Augenmaß diskutiert werden. „Das Vertrauen der Sparerinnen und Sparer darf nicht dadurch aufs Spiel gesetzt werden, dass der bestehende Rechtsrahmen in Gänze in Frage gestellt wird. Vielmehr sollten die politischen Entscheidungen der vergangenen Jahre auch im Interesse der Banken und Marktteilnehmer respektiert und die erforderliche Kontinuität der rechtlichen Rahmenwerke, die das Prinzip der Subsidiarität berücksichtigen, sichergestellt werden“, so Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der in diesem Jahr Federführer der DK ist.
Insofern begrüßt die DK ausdrücklich, dass die EU-Kommission, anders als beim Verordnungsvorschlag für die Schaffung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) im Jahr 2015, diesmal im Vorfeld eines Legislativvorschlages die Meinung der Öffentlichkeit sowie der beteiligten öffentlichen und privaten Institutionen einholen will. Die Konsultation kann dabei nur der erste Schritt sein. Vor einem Legislativvorschlag muss auf der Grundlage verschiedener Optionen eine umfassende Auswirkungsstudie durchgeführt werden.
Wichtig ist auch, dass die bestehenden erheblichen Unsicherheiten in Bezug auf die Vereinbarkeit von Maßnahmen der Einlagensicherungssysteme mit dem europäischen Beihilferecht weiterhin Bestandteil der Überarbeitung der Rahmenwerke für Krisenmanagement und Einlagensicherung sind. Aus der aktuellen Konsultation ist noch nicht ersichtlich, wie die Überarbeitung des Beihilferechts einbezogen werden soll.
Die DK betrachtet es als nicht zielführend, dass die EU-Kommission die Diskussion um eine Stärkung des Krisenmanagements mit dem unveränderten Vorschlag zur Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems aus 2015 verknüpft. Durch das unbeirrte Festhalten an dem Verordnungsvorschlag, der die Vollvergemeinschaftung und die Verlusttragung der Finanzmittel der nationalen Einlagensicherungssysteme vorsieht, gefährdet die Europäische Kommission den Fortschritt bei den erforderlichen Detailverbesserungen im Krisenmanagement.
Darüber hinaus warnt die DK vor einer übermäßigen Neujustierung des bestehenden Rechtsrahmens hin zu einem System angelehnt an die US-amerikanische Aufsichts-, Abwicklungs- und Einlagensicherungsbehörde FDIC. Für eine europäische FDIC fehlen die staatsrechtlichen Grundlagen. Sie stünde zudem den gewachsenen heterogenen Bankmarktstrukturen mit diversen Geschäftsmodellen und nationalen Spezifika entgegen. Die DK erläutert dies ausführlich in einem heute veröffentlichten Positionspapier.