Mehr als 1,5 Millionen Verbraucher sichern ihren Kredit aktuell mit einer Restkreditversicherung ab. Kreditnehmer und ihre Angehörigen können sich mit einer solchen Versicherung gegen die finanziellen Folgen von elementaren Risiken wie Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit schützen. Um eine hohe Qualität des Produktes zu gewährleisten und kritische Stimmen rund um die Restkreditversicherung aufzugreifen, haben sich die in der Deutschen Kreditwirtschaft vertretenen Spitzenverbände auf eine Selbstverpflichtung verständigt. Sie empfehlen ihren Mitgliedsinstituten, diese Selbstverpflichtung zeitnah umzusetzen.
„Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen geeignet sind, die Restkreditversicherung in vielen Aspekten zu verbessern und bestmöglichen Verbraucherschutz zu bieten, ohne dass es hierfür einer neuen gesetzlichen Regelung bedarf“, sagt Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, als diesjähriger Federführer für die DK. Die Restkreditversicherung biete Verbrauchern die Möglichkeit, einer Überschuldung oder Privatinsolvenz vorzubeugen und habe dadurch sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich einen großen Nutzen. „Die Restkreditversicherung hat ihren berechtigten Platz im Produktangebot der Banken und Sparkassen“, so Krautscheid. Wichtig ist, dass die Restkreditversicherung in einer bedarfsgerechten Beratung genau auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt ist.
In der Selbstverpflichtung werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz aufgegriffen: Danach wird der Kunde bereits beim Angebot übersichtlich auf die Versicherungsprämie hingewiesen. Wird die Prämie über den Kredit mitfinanziert, weist die Bank oder Sparkasse die monatlichen Kreditraten sowohl mit als auch ohne Kosten der freiwilligen Versicherung aus. So kann der Kunde seine finanziellen Verpflichtungen für beide Alternativen besser vergleichen. Ergänzt wird dies durch klare Regeln zur Transparenz bei der Erstattung von Abschluss- und Verwaltungskosten bei Kreditaufstockungen oder Kreditkündigungen.
Der Kreditvertrag ist ausdrücklich nicht vom Abschluss eines Versicherungsvertrages abhängig: Banken und Sparkassen weisen ihre Kunden im Rahmen der Beratung und zusätzlich im sogenannten Welcome Letter ausdrücklich darauf hin, dass eine Restkreditversicherung generell freiwillig ist und nicht zur Voraussetzung gemacht wird, um einen Kredit zu erhalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft betont, dass eine pauschale gesetzliche Begrenzung der Versicherungsprämie im Verhältnis zum Kredit den individuellen Kundenbedürfnissen nicht gerecht wird. Denn diese hängt neben dem individuellen Risiko des oder der Kredit-/Versicherungsnehmer ganz maßgeblich vom gewünschten Absicherungsniveau ab. Banken und Sparkassen stellen – auch im Rahmen der jeweils angebotenen Beratung - sicher, dass die Versicherungsprämie ein angemessenes Verhältnis zum beantragten Kredit nicht überschreitet.