Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Regelungen für den Umgang mit Kreditinstituten, die in finanzielle Schieflage geraten, veröffentlicht. Im Rahmen des Legislativpaketes werden weitreichende Änderungen der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten, der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und der Einlagensicherungsrichtlinie angestrebt. Das von der Europäischen Kommission verfolgte Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen zu optimieren, ist aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) grundsätzlich richtig. Die deutschen Banken und Sparkassen lehnen jedoch den Vorschlag der Europäischen Kommission ab, die Bankenabwicklung für kleine und mittlere Institute zum neuen Standard zu machen. „Mit diesem fundamentalen Paradigmenwechsel verfehlt die Europäische Kommission nicht nur das Ziel für mehr Finanzmarktstabilität zu sorgen, sie bewirkt sogar genau das Gegenteil“, sagt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), federführend für die Deutschen Kreditwirtschaft. „Denn die ‚Abwicklung für alle‘ soll teuer auf Kosten der nationalen einlagenbezogenen Sicherungssysteme erkauft werden“, so Quinten weiter. „Es kann nicht sein, den bewährten Schutz der bestehenden nationalen Sicherungssysteme bewusst zu gefährden, um ein insbesondere auf große Banken zugeschnittenes Abwicklungsregime auf alle Banken und Sparkassen auszuweiten“, betont der BVR-Vorstand.
In Deutschland existieren praxiserprobte, funktionierende Sicherungssysteme, die auch im Lichte der jüngsten Entwicklungen in den USA und der Schweiz erheblich dazu beigetragen haben, dass sich die Vertrauenskrise um die Sicherheit von Einlagen nicht auf Deutschland ausgeweitet hat. Die DK wird sich daher im kommenden Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, die vorgeschlagenen Regelungen grundlegend zu ändern. Nur so kann das Ziel der Stärkung des Krisenmanagements für Banken auch tatsächlich erreichen werden, statt das Vertrauen der Einleger und Investoren in das bestehende Schutzniveau unnötig zu schwächen.
Derzeit haben Einlagensicherungssysteme eine vorrangige Stellung in einer Insolvenz. Dadurch erhalten sie schnell und vor allen anderen Gläubigern die Mittel, die sie für die Entschädigung von Einlegern ausgezahlt haben, in kurzer Zeit zurück. Dieser Vorrang soll nun abgeschafft werden, um die Vorteilhaftigkeit einer Abwicklung gegenüber der Insolvenz zu erhöhen und damit das Abwicklungsregime leichter zum Einsatz zu bringen.
Schließlich sollte aus Sicht der DK festgestellt werden, dass mit Erreichen der Zielausstattung des einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) Ende dieses Jahres in Höhe von rund 78 Milliarden Euro auch die reguläre Beitragserhebung endet. Dieser Beitrag liegt bereits rund 40 Prozent über der ursprünglich avisierten und als ausreichend erachteten Zielausstattung.