Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat
des Bundesgerichtshofes (BGH) hat sich in seiner heutigen Entscheidung (Az.: XI ZR 768/17) mit der Frage der Zulässigkeit eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Entgelts für Barein- und Barauszahlungen am Bankschalter befasst. Der BGH hat sich dazu im Ergebnis auf den Standpunkt gestellt, dass ein solches Entgelt nach den zahlungsdienstrechtlichen Vorgaben grundsätzlich zulässig, jedoch in bestimmten Fällen der Höhe nach begrenzt ist.
Eine abschließende Bewertung ist erst möglich, wenn die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils veröffentlicht werden. Dies wird entsprechend der Handhabung beim BGH voraussichtlich in einigen Wochen nach der Urteilsverkündung der Fall sein. Wegen noch offener Detailfragen zur Höhe des Entgeltes hat der BGH das Verfahren zur weiteren Überprüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, so dass auch insoweit der weitere Gang des Verfahrens abzuwarten ist.