Die politische Einigung des Rats der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) zur Europäischen Bankenrichtlinie (CRD) und zur Europäischen Bankenverordnung (CRR) sieht eine Ausnahme der selbstständigen deutschen Förderbanken aus der EU-Bankenregulierung vor. Dazu erklärt die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Iris Bethge:
„Die Europäische Union ermöglicht nun eine maßgeschneiderte nationale Aufsichtsregelung für die selbstständigen deutschen Förderbanken. Künftig werden sie durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank beaufsichtigt sowie durch den deutschen Gesetzgeber reguliert. Die Förderbanken waren und sind echte Stabilitätsgaranten. Die finanziellen und personellen Belastungen aus unnötigen Aufsichts- und Regulierungsanforderungen binden bisher Mittel, die für die Erfüllung des Förderauftrages fehlen. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben hier eine vernünftige Regelung gefunden.“
Hintergrundinformation
Die namentliche Auflistung nach der neuen CRD (Art. 2 Abs. 5) nimmt auch die betroffenen Institute NRW.Bank, L-Bank und Landwirtschaftliche Rentenbank von der direkten EZB-Aufsicht aus.
Sobald die letzten technischen Details der Gesetzesentwürfe finalisiert sind, werden diese vom Rat und Europäischen Parlament, voraussichtlich Anfang 2019, formal gebilligt.