Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die heute von Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium angekündigten weiteren Erleichterungen für den Mittelstand. Die schlankeren Antragsanforderungen der KfW und die Ausweitung der Haftungsfreistellung beim KfW-Sonderprogramm auf 100 Prozent für Förderkreditanträge für von der Coronakrise betroffene mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ermöglichen eine beschleunigte Förderkreditbearbeitung.
Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und diesjähriger Federführer für die Deutschen Kreditwirtschaft sagt: „Da der Förderkredit kein Zuschuss ist und zurückgezahlt werden muss, bedarf es noch einer klaren bankaufsichtsrechtlichen Einordnung der Haftungsfreistellung des neuen Soforthilfeprogramms. Vom ersten Tag des Schutzschildes der Bundesregierung arbeiten die deutschen Banken und Sparkassen intensiv in Taskforces und Sonderschichten intensiv daran, ihren Kundinnen und Kunden und insbesondere dem Mittelstand mit den ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen.“
Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn nachweisen können und bis Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Der Förderkredithöchstbetrag ist auf bis zu drei Monatsumsätze des Unternehmens aus dem Jahr 2019 bei gleichzeitiger Deckelung auf maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigen und maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigen begrenzt. Um die Kapitaldienstfähigkeit der mittelständischen Betriebe zu erhöhen, wird beim KfW-Sonderprogramm die Gesamtkreditlaufzeit auf bis zu zehn Jahre angehoben und die Möglichkeit eines zusätzlichen zweiten tilgungsfreien Jahres eingeführt.