Längere Übergangsfrist für kritische Referenzwerte war notwendig

Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben entschieden, die Übergangsfrist für so genannte kritische Referenzwerte (Benchmarks) bis Ende 2021 zu verlängern. Hiermit wird ein zentrales Anliegen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) aufgegriffen.

Die Entscheidung ist sehr zu begrüßen, denn der ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen war erheblich zu kurz. Die Anbieter kritischer Referenzwerte konnten die Arbeiten an der methodischen Herleitung noch nicht abschließen. Daher ist eine Implementierung der neuen regulatorischen Anforderungen im Markt bislang nicht möglich. Die nunmehr eingeräumte Verlängerung um zwei weitere Jahre verschafft die dringend benötigte Zeit, um kritische Referenzwerte auf die neuen Anforderungen umzustellen und im europäischen Markt zu etablieren.

Für den deutschen Markt sind die Referenzzinssätze EONIA und EURIBOR besonders relevant. Sie werden in weiten Teilen der Finanzwirtschaft eingesetzt und dienen unter anderem als Bezugsgrundlage bei (langfristigen) Wohn-Immobilienfinanzierungen sowie bei (Derivate-) Geschäften, um etwa Währungsrisiken oder Rohstoffpreise abzusichern.

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