- VÖB-Analyse kommt auf insgesamt 5.799 neue Rechtsnormen seit der Finanzmarktkrise 2008
- Bethge-Krauß: „Wettbewerbsfähigkeit im Mandat der Aufsichtsbehörden verankern“
Berlin. Die Anzahl neuer Rechtsnormen für Kreditinstitute hat auch im Jahr 2024 zugenommen. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 410 neue Rechtsnormen auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene auf den Weg gebracht worden, die konkrete Anforderungen für Kreditinstitute in Deutschland begründen. „Das Maß ist voll, die Banken brauchen wieder mehr Handlungsspielraum, um die Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten mit Krediten versorgen zu können“, sagt VÖB-Hauptgeschäftsführerin Iris Bethge-Krauß. Insgesamt zählt der VÖB 5.799 neue Rechtsnormen auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene, die seit der Finanzmarktkrise 2008 erlassen wurden. Die Analyse basiert auf Auswertungen des Informationsdienstes RADAR der VÖB Service GmbH.
Inhaltliche Schwerpunkte waren im vergangenen Jahr u.a. Normen zur Stärkung der digitalen Resilienz (Digital Operational Resilience Act – DORA), zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Finanzsanktionen) sowie zur Forcierung der nachhaltigen Transformation (ESG). Vor allem die Regulierungsaktivitäten mit Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte haben mit 69 Einzelnormen ein Rekordniveau erreicht. Insgesamt umfasst die ESG-Regulierungswelle seit 2015 bereits 338 Rechtsnormen, wobei der mit Abstand aktivste Normensetzer nach wie vor die EU-Kommission ist.
Iris Bethge-Krauß: „Neue Rechtsnormen erhöhen signifikant Aufwand und Kosten bei den Banken und stehen im Widerspruch zum übergeordneten Ziel der neuen EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Jede neue regulatorische Anforderung schränkt die öffentlichen Banken bei ihrer Aufgabe ein, die grüne und digitale Transformation zu finanzieren. Wir brauchen ein Moratorium für neue Regulierungsvorhaben. Neben dem Ziel der Stabilität des Finanzsystems sollte zudem auch die Wettbewerbsfähigkeit der Banken im Mandat der Europäischen Aufsichtsbehörden verankert werden – analog zu den Aufsichtsbehörden im Vereinigen Königreich und in den USA.“