Mit den neuen Regelungen der Eigenkapitalverordnung (CRR) wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beauftragt, eine Plattform (Pillar 3 Data Hub, P3DH) für die Offenlegungsdaten einzurichten.
Sie werden bislang in den aufsichtlichen Säule-3-Berichten auf den Internetseiten der Institute veröffentlicht. Daten der kleinen und nicht komplexen Institute soll die EBA direkt aus den Meldungen extrahieren, alle anderen Banken werden ihre Informationen selbst an P3DH übermitteln.
Wir haben uns mit DK-, EAPB- und EBF-Stellungnahmen an der Konsultation zum EBA-Diskussionspapier beteiligt. Wir setzen uns für möglichst einfache technische Lösungen ein und halten vor dem Hintergrund der zahlreichen weiteren Umsetzungsaufgaben aus der CRR eine Verschiebung der Erstanwendung für sinnvoll. Die Zentralisierung der Offenlegung würde Vorteile für Berichtsadressaten bringen, ein robuster Datenfluss ist auch in ihrem Interesse.
Derzeit führt die EBA ein Pilotprojekt durch, an dem unsere Mitglieder teilnehmen. Ausgehend von den Erkenntnissen aus dem Projekt und den Rückmeldungen zum Diskussionspapier wird voraussichtlich im Herbst 2024 ein Technischer Durchführungsstandard (ITS) zu P3DH konsultiert. Parallel wird an den Leitlinien für die Korrekturen der Säule-3-Berichte gearbeitet.