Fördern & Finanzieren

Bund und Länder einigen sich auf VÖB-Beschleunigungskonzept für die Corona-Schlussabrechnungen

Bereits im März haben Bund und Länder für das vom VÖB-Arbeitskreis „Krisenbewältigungsprogramme“ erarbeitete Konzept zur „Beschleunigung der Prüf- und Bearbeitungsprozesse in der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen“ grünes Licht gegeben.

Die Schlussabrechnungen (SAR) von rund 900.000 Anträgen sind zur Feststellung der tatsächlichen Umsatzeinbrüche nötig, weil die Hilfen einst aus Gründen von Geschwindigkeit und Einfachheit prognosebasiert ausgezahlt wurden. Der Bund schätzt, dass durch Anwendung unseres Konzepts in den Bundesländern bis zu 50 Prozent der rund 800.000 ausstehenden SAR-Pakete schneller bearbeitet werden können. Neben der Entlastung der Bewilligungsstellen, darunter die zwölf Landesförderbanken, wird damit die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, die von Bund und Ländern avisierte Frist zum Abschluss aller Schlussabrechnungen bis Ende 2027 einhalten zu können.

Wir fordern im Sinne einer effizienteren Bearbeitung weitere Erleichterungen in den Prüfprozessen, insbesondere wenn der gewünschte Beschleunigungseffekt nicht eintritt. Wir lehnen neue Anforderungen des Bundes ab, die die Prüfprozesse erschweren und verzögern. Wir setzen uns dafür ein, dass in der anstehenden Überarbeitung der Taxonomie-Berichtsvorgaben die bisherigen methodischen Schwächen der Green Asset Ratio systematisch adressiert werden. So sollen beispielsweise alle taxonomiekonformen Projektfinanzierungen im Bereich Energieinfrastruktur in die Green Asset Ratio einbezogen werden dürfen.

Transition Finance: Empfehlungen der Europäischen Kommission

Im Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Empfehlungen zur Vereinfachung der Finanzierung des Übergangs bzw. der Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft.

Darin legt sie dar, wie die bestehende Sustainable-Finance-Gesetzgebung von Marktteilnehmern dazu genutzt werden kann, die sogenannte Umstellungsfinanzierung (Transition Finance) in Anspruch zu nehmen oder bereitzustellen. Auch spricht die EU-Kommission Empfehlungen an Aufsichtsbehörden, u. a. im Zusammenhang mit Greenwashing-Risiken, aus.

In Abgrenzung zur nachhaltigen Finanzierung geht es bei der Umstellungsfinanzierung vor allem darum, auch jenen Unternehmen Finanzierungsmittel oder Kapital zur Verfügung zu stellen, die z. B. noch nicht die strengen Kriterien der Taxonomiekonformität erfüllen oder deren Wirtschaftstätigkeiten nicht von der EU-Taxonomie erfasst werden. In diesem Sinne kann die Umstellungsfinanzierung eine Ergänzung zur bisherigen EU-Taxonomie bilden. Ebenfalls können EU-Referenzwerte für den Klimaschutz, wissenschaftlich fundierte Ziele (SBT) oder Umstellungspläne (Transition Plans) laut den Empfehlungen als Rahmen genutzt werden, um den Bedarf an Umstellungsfinanzierung zu formulieren.

Wir unterstützen die Empfehlungen der EU-Kommission und setzen uns dafür ein, dass sich marktbasierte, praxistaugliche Produktstandards für Transition Finance auf Grundlage dieser Empfehlungen entwickeln.

InvestEU - Neue Garantieprodukte gehen an den Start

Die Europäische Kommission und die EIB-Gruppe haben Anfang März 2022 die InvestEU-Garantievereinbarung in Höhe von 19,65 Mrd. EUR unterzeichnet. Damit wird die EIB-Gruppe 75 % der EU-Haushaltsgarantie aus den InvestEU-Fondsmitteln in Anspruch nehmen.

Diese Garantie befähigt den Europäischen Investitionsfonds (EIF), Garantieprodukte für verschiedene Förderbereiche insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auszuschreiben.

Förderbanken können sich seit Mitte April als Intermediäre um Portfoliogarantien des EIF bewerben. In der Regel dürfen die Kreditportfolios aus KMU- und Small-Midcap Finanzierungen bestehen. Der Ausschreibungszeitraum läuft maximal bis zum 30. Juni 2027. Darüber hinaus werden bei InvestEU erstmals weitere Förderbanken neben der EIB-Gruppe als Durchführungspartner agieren und den verbleibenden Teil der Haushaltsgarantie von 25 % belegen. Mit InvestEU sollen bis 2027 insgesamt 372 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen auf der Grundlage einer EU-Haushaltsgarantie von 26,2 Mrd. EUR angestoßen werden. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erholung Europas nach der Pandemie und zum Erreichen des ökologischen und digitalen Wandels zu leisten. Die Förderung fokussiert auf die vier Politikbereiche „Nachhaltige Infrastruktur“, „Forschung, Innovation und Digitalisierung“, „KMU“ sowie „Soziale Investitionen und Kompetenzen“. Das Förderprogramm InvestEU besteht aus dem Fonds „InvestEU“, der Beratungsplattform und einem Portal.