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Bund und Länder einigen sich auf VÖB-Beschleunigungskonzept für die Corona-Schlussabrechnungen

Bereits im März haben Bund und Länder für das vom VÖB-Arbeitskreis „Krisenbewältigungsprogramme“ erarbeitete Konzept zur „Beschleunigung der Prüf- und Bearbeitungsprozesse in der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen“ grünes Licht gegeben.

Die Schlussabrechnungen (SAR) von rund 900.000 Anträgen sind zur Feststellung der tatsächlichen Umsatzeinbrüche nötig, weil die Hilfen einst aus Gründen von Geschwindigkeit und Einfachheit prognosebasiert ausgezahlt wurden. Der Bund schätzt, dass durch Anwendung unseres Konzepts in den Bundesländern bis zu 50 Prozent der rund 800.000 ausstehenden SAR-Pakete schneller bearbeitet werden können. Neben der Entlastung der Bewilligungsstellen, darunter die zwölf Landesförderbanken, wird damit die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, die von Bund und Ländern avisierte Frist zum Abschluss aller Schlussabrechnungen bis Ende 2027 einhalten zu können.

Wir fordern im Sinne einer effizienteren Bearbeitung weitere Erleichterungen in den Prüfprozessen, insbesondere wenn der gewünschte Beschleunigungseffekt nicht eintritt. Wir lehnen neue Anforderungen des Bundes ab, die die Prüfprozesse erschweren und verzögern. Wir setzen uns dafür ein, dass in der anstehenden Überarbeitung der Taxonomie-Berichtsvorgaben die bisherigen methodischen Schwächen der Green Asset Ratio systematisch adressiert werden. So sollen beispielsweise alle taxonomiekonformen Projektfinanzierungen im Bereich Energieinfrastruktur in die Green Asset Ratio einbezogen werden dürfen.