Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) regelt die Einhaltung tariflicher Standards bei öffentlichen Aufträgen in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen nach dem für ihre Branche geltenden Tarifvertrag zu zahlen.
Das Ziel des Gesetzes ist es, Sozialdumping zu verhindern, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken. Öffentliche Auftraggeber müssen sicherstellen, dass die beauftragten Unternehmen die Tariftreue einhalten, andernfalls drohen Sanktionen oder der Ausschluss von künftigen Ausschreibungen.
Das Recht der Gewerkschaften auf Zugang zum Betrieb soll über die Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben auch für die koalitionspolitischen Rechte geben. Ein Zugangsrecht zur Mitgliederwerbung und Information einschließlich eines digitalen Zugangs, z.B. auf E-Mail-Verteiler, soll den Gewerkschaften ermöglichen, Beschäftigte auch im mobilen Arbeiten zu erreichen.
Die Tarifbindung bei Ausgliederung von Betrieben im Rahmen von Konzerngestaltung soll abgesichert werden.
Wir begrüßen die Stärkung der Sozialpartnerschaft, halten den gewählten Ansatz aber für zu bürokratisch. Ein Zugriffsrecht auf die digitalen Kommunikationsmittel lehnen wir ab.