CMDI-Review

Am 18. April 2023 hat die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge zur Überarbeitung der europäischen Bankenabwicklungs- und Einlagensicherungsvorgaben („Crisis Management and Deposit Insurance“ [CMDI]-Review) veröffentlicht. Die Vorschläge sehen insbesondere eine Ausweitung des Abwicklungsregimes auf mittlere und kleinere Institute vor.

Die Ausweitung soll durch eine Anpassung der Bewertung des Bestehens eines öffentlichen Interesses (Public Interest Assessment – PIA) und durch die Definition der kritischen Funktionen erfolgen. Deren störende Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die Finanzstabilität sollen nunmehr auf regionaler Ebene bewertet werden. In diesem Zuge ist vorgesehen, dass nationale Insolvenzverfahren nur dann Vorrang gegenüber der Abwicklung haben sollen, wenn dadurch die Abwicklungsziele besser (statt wie bislang „in gleichem Maße“) erreicht werden. Ferner sollte die Abwicklung dem Insolvenzverfahren vorgezogen werden, wenn das Insolvenzverfahren für das Einlagensicherungssystem teurer wäre.

Durch eine erneute Anpassung der Bail-in-Haftungskaskade wird zudem angeregt, die Superpräferenz der Einlagensicherungssysteme und der gedeckten Einlagen abzuschaffen. Danach sollen die gedeckten Einlagen auf einer Rangstufe mit den Einlagen von Privatpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über 100.000 Euro sowie weiteren nicht gedeckten, nicht präferierten Einlagen stehen. Diese Abschaffung hat Einfluss auf den „Least Cost“-Test und vereinfacht den Rückgriff auf die Mittel der Einlagensicherungssysteme für andere Maßnahmen als die Einlegerentschädigung.

Nachdem das EU-Parlament Ende April 2024 einen Kompromiss erzielt hat, hat der Rat Mitte Juni 2024 seine allgemeine Ausrichtung beschlossen, die nach unserem Dafürhalten deutlich praxistauglicher ausgestaltet ist. So sieht die Ratsfassung eine eher moderate Ausweitung der Abwicklungsplanung und eine explizite Berücksichtigung der Institutssicherungssysteme (IPS) im Rahmen der Abwicklungsplanung vor. Insolvenzverfahren sollen weiterhin möglich sein, sofern sie keine Abwicklungsziele gefährden und diese effektiver erreichen. Ferner plädiert der Rat für eine differenziertere Einstufung von Einlagen bei der Bail-in-Haftungskaskade, um den Schutz gedeckter Einlagen beizubehalten. Im Herbst 2024 sollen die Trilogverhandlungen beginnen.

Unsere Positionen

Wir unterstützen eine Verbesserung des Krisenmanagements für Kreditinstitute, lehnen jedoch die bislang vorgelegten Überarbeitungsvorschläge grundsätzlich ab. Insbesondere die vorgeschlagene Ausweitung des Abwicklungsregimes auf mittlere und kleine Institute sowie die Abschaffung der dreistufigen Vorrangstellung der Einleger werden dem Ziel, das Krisenmanagement und das Vertrauen der Einleger nachhaltig zu stärken, nicht gerecht.

Wir befürworten in diesem Zusammenhang eine Stärkung der etablierten nationalen Einlagensicherungssysteme. Die vorgeschlagenen Änderungen wirken diametral zum Ziel der Steigerung des Einlegervertrauens. Der Vorschlag zur Einführung einer „EU Credit Line“ als Zwischenschritt zu einem europäischen Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme – EDIS) geht daher in die falsche Richtung.

Wir sprechen uns dafür aus, dass der CMDI-Review dazu genutzt werden sollte, bei der Mindestanforderung für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) – analog zur Bankenabgabe und Leverage Ratio – einen Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen gesetzlich zu verankern, um die Durchleitfunktion des Fördergeschäfts nicht weiter regulatorisch zu bestrafen. Andernfalls drohen eine Verknappung und Verteuerung der Mittel zur Finanzierung politisch wichtiger Vorhaben – gerade mit Blick auf die grüne und digitale Transformation.

Wir plädieren dafür, dass die Erhebung der EU-Bankenabgabe enden sollte, sofern die Aufbauphase des Single Resolution Fund (SRF) Ende 2023 planmäßig abgeschlossen wird. Mindestens sollte gesetzlich klargestellt werden, dass zunächst die Entscheidung der Abwicklungsbehörde über eine etwaige Nacherhebung erfolgen sollte, bevor die Institute eine Meldung der Daten abgeben müssen.