Initiativen zur Reduzierung der Regulierungslast

Seit der Finanzmarktkrise wurden der europäischen Kreditwirtschaft eine Vielzahl neuer Regeln auferlegt. Die Auflagen haben die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors deutlich erhöht und den Finanzmarkt stabilisiert. Die Regulierungsziele wurden erreicht.

Mehr Regulierung hat jedoch auch Nebenwirkungen. Jede zusätzliche regulatorische Anforderung schränkt die Leistungsfähigkeit von Banken und Sparkassen ein. Zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Transformation, Digitalisierung und Friedenssicherung wird in großem Umfang privates Kapital benötigt. Die Kreditwirtschaft spielt hierbei eine wichtige Rolle. Die Politik sollte Möglichkeiten prüfen, die Regulierungslast der Institute zu senken, ohne die Finanzstabilität zu mindern.

Im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben wir mit dem Bundesfinanzministerium und den deutschen Aufsichtsbehörden unsere Vorschläge für regulatorische Erleichterungen auf nationaler Ebene diskutiert. Ursprung der überbordenden Komplexität und der stetigen Zunahme der Regulierungslast sind aber in erster Linie die EU-Vorgaben.

Neben Richtlinien und Verordnungen des EU-Gesetzgebers sind hier die zahlreichen Veröffentlichungen der EU-Aufsichtsbehörden (ESAs) zu nennen. Über technische Standards, Leitlinien oder im Rahmen eines Q&A-Prozesses wird ein zunehmend detailliertes und unübersichtliches Regelwerk geschaffen. Die Regelungen gehen teilweise deutlich über die zugrunde liegenden Gesetzestexte hinaus und können im Fall von Leitlinien auch ohne direkten Auftrag des Gesetzgebers erlassen werden. Allein das jüngst verabschiedete sog. Bankenpaket (CRD VI, CRR III) enthält über 100 neue Mandate für die EU-Bankenaufsichtsbehörde (EBA), das Regelwerk zu konkretisieren. Festzustellen ist insgesamt, dass Effizienz und Kohärenz des konsolidierten Regulierungsrahmens vor der Verabschiedung neuer Regulierungen nicht ausreichend überprüft werden.

Im Rahmen des EU-Bankenpakets hat der Gesetzgeber nun der Europäischen Kommission den Auftrag erteilt, den Regulierungsrahmen bis 2028 zu evaluieren und zu überarbeiten. Dieser Auftrag bietet die Chance für eine Neuausrichtung der Regulierung hin zu Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit für europäische Institute.

Unsere Positionen

Wir fordern eine verstärkt prinzipienorientierte Regulierung, die Stabilität gewährleistet und den Instituten Freiraum bei der Umsetzung der Anforderungen lässt.

Wir plädieren dafür, neben der Finanzstabilität auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzindustrie und Realwirtschaft als Ziel der europäischen Instituts- und Kapitalmarktregulierung zu verankern.

Wir setzen uns für eine umfassende Überprüfung des europäischen Regulierungsrahmens auf allen Ebenen ein.

 

Wir setzen uns dafür ein, Gebote zur Überprüfung von EU-Vorgaben langfristiger auszugestalten, um Rechtsicherheit zu schaffen und Regulierung nicht unnötig zu dynamisieren.

Wir fordern, dass verstärkt das ordentliche EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung genutzt und delegierte Rechtsakte und Leitlinien jeweils auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.

Wir treten dafür ein, dass die deutsche Aufsicht Vorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft kritisch prüft und gegebenenfalls davon abweicht.