Kryptowerte und DLT im Kapitalmarkt
MiCAR
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) ist ein bedeutender Schritt der EU, den Kryptomarkt besser zu regulieren und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Sie soll Emittenten und Anbietern von Dienstleistungen im Kryptouniversum Rechtssicherheit und Anlegern einen gewissen Schutz bieten. Dieser umfassende Ansatz ist weltweit einzigartig und damit ist die EU Vorreiter in dem Bereich. Klare Regeln und Standards können dazu beitragen, institutionelle Investoren anzuziehen und den Markteintritt von traditionellen Finanzinstituten in den Kryptomarkt zu erleichtern. Die MiCAR gilt bereits seit dem 29. Juni 2024 für Emittenten von Kryptowerten.
Für Kryptowertdienstleister hat die Abgrenzung der Kryptowerte i.S.d. MiCAR von Finanzinstrumenten i.S.d. MiFID eine große praktische Bedeutung. Von dieser Zuordnung hängt ab, ob sich ein Institut im „traditionellen“ Rahmen der Wertpapierregulierung bewegt oder die neuen Regeln der MiCAR zu beachten hat. Zu der Abgrenzung haben die europäischen Aufsichtsbehörden European Banking Authority (EBA) und European Securities and Markets Authority (ESMA) bereits Leitlinien konsultiert.
Abwicklung von Wholesale-Transaktionen in Zentralbankgeld
Unter Finanzstabilitätsgesichtspunkten ist es wichtig, dass Finanztransaktionen in Zentralbankgeld abgewickelt werden können, um Kredit- und Liquiditätsrisiken zu minimieren. Das Eurosystem beschäftigt sich seit langem mit der Frage, wie die Abwicklung Distributed-Ledger-Technology (DLT)-basierter Finanzmarkttransaktionen in Zentralbankgeld aussehen könnte. Gegenwärtig wird das erprobt. Die Bundesbank stellt hierfür ihre DLT-basierte Trigger Solution zur Verfügung, die DLT-Plattformen mit dem traditionellen Zahlungsverkehrssystem des Eurosystems verbindet. So können DLT-basierte Finanzmarkttransaktionen in Zentralbankgeld abgewickelt werden. Auch die Banque de France und die Banca d’Italia stellen Lösungen zur Verfügung.
Unsere Mitglieder haben dieses Projekt sehr gut angenommen. Gegenwärtig werden diverse Use Cases aus dem Kapitalmarktbereich (Emissionen, Derivate) mit den unterschiedlichen Lösungen erprobt. Der deutsche Markt ist sehr gut repräsentiert. Für alle endet die Erprobungsphase im November 2024. Dann wird das Eurosystem eine Entscheidung treffen, ob und wie das Projekt fortgeführt wird.
Unsere Positionen
MiCAR
Wir halten die MiCAR für einen bedeutenden Schritt der EU, um den Kryptomarkt besser zu regulieren, Anlegerschutz zu gewährleisten und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Durch klare Regeln und Standards kann die MiCAR dazu beitragen, institutionelle Investoren anzuziehen und den Markteintritt von traditionellen Finanzinstituten in den Kryptomarkt zu erleichtern.
Wir meinen vor diesem Hintergrund, dass insbesondere die Abgrenzung der Kryptowerte im Sinne der MiCAR von den Finanzinstrumenten im Sinne der MiFID II eine große praktische Bedeutung hat. Es wird sich jedoch erst in der praktischen Anwendung der durch die EBA und ESMA vorgeschlagenen Einordnungskriterien auf den Einzelfall zeigen (können), ob diese hinreichend klar sind, sodass für die Marktteilnehmer das notwendige Maß an Rechtssicherheit erreicht werden kann.
Abwicklung von Wholesale-Transaktionen in Zentralbankgeld
Wir sind der Auffassung, dass die Erprobungen des Eurosystems sehr wichtig dafür sind, die Rolle des Zentralbankgeldes weiter zu stärken. Deswegen sollten dem Markt möglichst zeitnah nach Abschluss der Erprobungen eine klare Perspektive für die weitere Nutzung einer oder mehrerer Lösungen in Aussicht gestellt werden.