Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte

Durch Verbriefungen wird das Risiko eines Kreditportfolios auf Dritte übertragen. Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass das Portfolio an eine Zweckgesellschaft verkauft wird (sog. True Sale) und die Zweckgesellschaft Wertpapiere emittiert, die durch die Forderungen gedeckt sind. Zum anderen kann die Übertragung des Kreditrisikos auch über Kreditderivate („synthetisch“) erfolgen.

Neben anderen positiven Eigenschaften (z.B. Risikostreuung) sind Verbriefungen ein Mittel, die Kreditvergabe an Unternehmen zu stärken. Dies kann indirekt geschehen, indem Banken ihre Kreditportfolios mittels Verbriefung an Dritte übertragen. Wird durch die Verbriefung ein wesentlicher Teil des Kreditrisikos auf Investoren übertragen, brauchen die Banken die verbrieften Kredite nicht mehr mit Eigenkapital zu unterlegen; hierdurch erhalten sie Spielraum für die Vergabe zusätzlicher Kredite. Zum anderen können Verbriefungen aber auch direkt der Finanzierung von Unternehmen dienen, wenn Unternehmen Forderungen an Banken oder von diesen betriebene Zweckgesellschaften verkaufen. Hierdurch können sich die Unternehmen in der Regel günstiger refinanzieren als über einen unbesicherten Kredit.

Die Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungen wurden im Zuge der Finanzkrise deutlich erhöht. Trotz der Einführung einer Übergangsregelung bis Ende 2032 werden die Kapitalanforderungen für Verbriefungen für Banken, die zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen interne Verfahren verwenden, durch die Einführung des sog. Output-Floors ab dem 1. Januar 2025 weiter steigen. Die deutlich gestiegenen Kapitalanforderungen dürften ein Grund dafür sein, dass in der EU – anders als in den USA – das Volumen der emittierten Verbriefungen nach der Finanzkrise nicht wieder auf Vorkrisenniveau zurückgekehrt ist.

In den USA wurden die neuen Verbriefungsregeln des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bislang noch nicht umgesetzt. Derzeit wird in unterschiedlichen Foren über die Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte diskutiert. Zuletzt hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU dafür ausgesprochen. Die anstehende Überarbeitung des Verbriefungsrahmenwerks bis Ende 2027 bietet nun die Chance, dieses wichtige Instrument für die Finanzierung der anstehenden ökologischen und digitalen Transformation nutzbar zu machen.

Unsere Positionen

Wir sprechen uns dafür aus, dass die in der EU geltenden Regelungen für die aufsichtliche Behandlung von Verbriefungspositionen umfassend auf den Prüfstand gestellt werden.

Wir setzen uns dabei dafür ein, dass die für Verbriefungen geltende Übergangsregelung für den Output-Floor auch über das Jahr 2032 hinaus verlängert wird. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit sollte sie darüber hinaus auch denjenigen Banken zur Verfügung stehen, die den Standardansatz für Verbriefungen anwenden.

 

Wir sind der Ansicht, dass die überbordenden Offenlegungsanforderungen für Verbriefungen, die nicht am Kapitalmarkt gehandelt werden (sog. private Verbriefungen), deutlich reduziert werden. Da die Investoren bei solchen Transaktionen alle notwendigen Informationen einfordern können, sollte sich der Meldeumfang an den Informationsbedürfnissen der Aufsichtsbehörden orientieren.

Wir glauben, dass Verbriefungstransaktionen, bei denen Unternehmen Forderungen direkt an Banken verkaufen, aufsichtsrechtlich so behandelt werden sollten wie Transaktionen, bei denen solche Forderungen an eine Zweckgesellschaft verkauft werden.