Europäischer Verband Öffentlicher Banken
Der European Association of Public Banks EAPB gehören 30 öffentliche Banken, Bankenverbände und Finanzierungsinstitute aus 15 Europäischen Staaten (Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Kroatien, Mazedonien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Slowenien und Ungarn) an. Mit den sechs weiteren europäischen kreditwirtschaftlichen Spitzenverbänden arbeitet die EAPB im European Banking Industry Committee (EBIC) zusammen. Die europäische Regelungsdichte, insbesondere auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen und des Bankaufsichtswesens nimmt stetig zu. Zudem steigt der Bedarf nach einem grenzüberschreitenden Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen öffentlichen Kreditinstituten in Europa.
Der EAPB verfolgt vorrangig die Ziele, seine Mitglieder aktuell über alle relevanten Entwicklungen und die von den europäischen Institutionen ergriffenen Maßnahmen auf dem Gebiet des Bankrechts, des Rechts der Kommunalen Finanzinstitute, der EU-Förderpolitik sowie der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu informieren. Der Verband bündelt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in kreditwirtschaftlich relevanten Fragen und vertritt sie gegenüber den Institutionen der Europäischen Union, der Presse und der Öffentlichkeit. Ferner intensiviert er den Erfahrungsaustausch und die Kommunikation der Mitglieder untereinander. Zudem vermittelt der europäische Verband seinen Mitgliedern Kontakte zu europäischen Institutionen und zu Kreditinstituten, Förderinstituten und kreditwirtschaftlichen Verbänden sowie Verbänden öffentlicher Unternehmen in allen Ländern Europas.
Ausschüsse unterstützen die fachliche Arbeit des Verbandes. Sie befassen sich mit Rechts-, Bankaufsichts-, Kapitalmarkt- und Förderpolitikfragen. Bei Bedarf werden zu einzelnen Themen Ad-hoc- Arbeitsgruppen einberufen. Der Rechtsausschuss bearbeitet vornehmlich Fragen des Verbraucherschutzes, des Zivil- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Zahlungsverkehrs. Schwerpunkte des Ausschusses Wirtschafts- und Finanzfragen sind die Eigenkapitalvorschriften für Banken, Rechnungslegung sowie Themen der Kapitalmarktaufsicht. Für Fragen der Wertpapiergesetzgebung ist der Ausschuss Kapitalmärkte zuständig. Der Ausschuss Förderpolitik beschäftigt sich insbesondere mit der europäischen Strukturpolitik, Beihilfefragen, Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, Klimaschutz und Energie.