Das Schlichtungsverfahren der Öffentlichen Banken
Um Streitigkeiten im Bereich Finanzdienstleistungen außergerichtlich beizulegen, betreibt der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, eine Verbraucherschlichtungsstelle. Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens können sämtliche Produkte und Dienstleistungen sein, die von den in Deutschland niedergelassenen Mitgliedsinstituten des VÖB angeboten werden. Voraussetzung ist, dass sich das Mitgliedsinstitut dem Schlichtungsverfahren des VÖB angeschlossen hat. Die Klärung von Meinungsverschiedenheiten durch einen unabhängigen Ombudsmann ist für die Antragstellerinnen und Antragsteller kostenlos.